mit einer zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und
gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer,
auch mit Anhänger
mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg,
sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.
Zusatz zu BF17
Begleitetes Fahren ab 17 Jahre
Klasse BE / BEF17
Kraftfahrzeuge der Klasse B
in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zugelassener Gesamtmasse des Anhängers von mehr
als 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg.